Audioflex Oliver Siepmann Lautsprecherbau
Humboldthain 65
45472 Mülheim an der Ruhr
Tel. (0208) 493451- Fax: (0208) 3765622
audioflex.siepmann@arcor.de
www.audioflex.de
Inh.Oliver Siepmann
Sparkasse Mülheim an der Ruhr
BLZ: 362 500 00
Konto: 459810838
Steuernummer: 120/5261/0678 Finanzamt Mülheim
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rechtsform
Das Unternehmen „Audioflex Oliver Siepmann Lautsprecherbau“ ist ein Einzelunternehmen.
2. Preise, Auftragsannahme, Lieferpflicht
2.1 Angebote sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend.
2.2 Mit Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit und seine
Kreditwürdigkeit. Ergeben sich nach Auftragsannahme begründete Bedenken
gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit, ist die Fa. Audioflex Oliver Siepmann
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw.
Sicherheitsleistung abhängig zu machen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
der Fa. Audioflex Oliver Siepmann bestätigt sind, oder der Auftrag ausgeführt wird. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch eine Bestätigung oder
Rechnung informiert.
2.4 Sollte die Fa. Audioflex Oliver Siepmann nachträglich erkennen, dass sich Fehler z. B. bei
den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit
eingeschlichen haben, so wird der Kunde hiervon umgehend informiert. Dieser
kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.
Andernfalls ist die Fa. Audioflex Oliver Siepmann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.5 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen mangelnder
Lieferbereitschaft infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug des
Vorlieferanten und sonstige Ereignisse, die die Fa.Audioflex Oliver Siepmann nicht zu vertreten hat.
Käufer und die Fa. Audioflex Oliver Siepmann sind unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum
Rücktritt für diesen Fall berechtigt.
2.6 Bei Verträgen zwischen der Fa. Audioflex Oliver Siepmann und Verbrauchern gilt ein
gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kunde kann seine Vertragserklärung nur mit
Einverständnis der Fa. Audioflex Oliver Siepmann widerrufen.
Insbesondere ist bis zur vollständigen Bezahlung das erworbene Produkt weder
einzubauen, zusammenzubauen oder mit einer anderen Sache zu verbinden.
2.8 Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Kunde die Kosten der
Rücksendung zu tragen.
2.9 Bei Verträgen zwischen der Fa.Audioflex Oliver Siepmann und Unternehmern bzw. Kaufleuten gelten alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, insofern sich der einzelne Teil nicht ausschließlich auf Verbraucher bezieht.
3. Lieferzeit
Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach
Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung
berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Mit
Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware, gilt die
Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Im Falle eines von
Audioflex verschuldeten Lieferverzuges steht dem Käufer ein Recht zum
ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine
angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, die mit Eingang
der Nachfristsetzung bei der Fa.Audioflex Oliver Siepmann zu laufen beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn die Fa.Audioflex Oliver Siepmann deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben.
4. Preisstellung
4.1 Die in im Internet der Fa.Audioflex Oliver Siepmann genannten Preise
gelten nur für Verbraucher und verstehen sich inklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab
Fertigung ohne Verpackungs- und Transportkosten.
4.2 Die Fa.Audioflex Oliver Siepmann behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Waren und Leistungen werden am Tage der Lieferung in Euro fakturiert.
Die Belieferungen erfolgen gegen Nachnahme oder Vorkasse, sofern nicht
abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den
gleichen Zahlungsbedingungen. Die Annahme von Scheks kann jederzeit und ohne Angabe von Gründenabgelehnt werden.Eine Annahme bedeutet grundsätzlich keine Stundung der ursprünglichen Forderung. Unter Abbedingung von § 366 BGB ist der
Audioflex Oliver Siepmann berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Forderungen zu verrechnen.
5.2 Der Käufer kommt spätestens nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung auch ohne Mahnung in Verzug. Bei
Zahlungsverzug werden alle Forderungen sofort fällig. Ab Fälligkeit der
Rechnungsbeträge werden Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz (vom Tage der Fälligkeit), sonst 7,5% Zinsen über dem
Basiszinssatz, sowie entstandene gerichtliche und / oder außergerichtliche Kosten
des Mahnverfahrens, berechnet. Bei Zahlungsverzug kann die Fa.Audioflex Oliver Siepmann die gelieferten Gegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Käufers bestmöglich verwerten oder nur zur Sicherstellung
übernehmen, ohne daß dadurch der Käufer von der Ver tragserfüllung,
insbesondere der sofortigen Bezahlung der nicht beglichenen Forderungen befreit
wird. Zahlungsverzug begründet in der Regel Bedenken gegen die Zahlungsund
Kreditwürdigkeit des Käufers.
6. Beanstandung von Mängeln, Gewährleistung
6.1 Transportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur oder
Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Tatbestandsaufnahmen
sind bei Entladung der Waren unverzüglich beim Frachtführer zu beantragen.
Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb
von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte
Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen, nur für
Verbraucher gilt eine maximale Frist zur Anzeige nicht offensichtlicher Mängel von
einem Jahr. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die
Gewährleistungsfrist bei Mängeln beträgt 1 Jahr, beim Verbrauchsgüterkauf 2
Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.Beschädigungen durch unsachgemäßer
Behandlung (d.h.äüßerliche Gewalteinwirkung,Überlast und falsche Benutzung) schließen wir der Gewährleistung aus. Für bereits verlötete oder eingebaute Lautsprecherchassis und Bauteile,besteht keinerlei Rückgaberecht. Lautsprecherchassis sind vor Einbau auf Schäden zu prüfen. Bei nachträglichen ( im Betrieb auftretende Fehler) behalten wir uns eine Prüfung vor.
6.2 Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich nach Wahl von
der Fa.Audioflex Oliver Siepmann entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gleicher oder ähnlicher Artikel und Güte. Hierfür räumt der Käufer der Fa. Audioflex Oliver Siepmann ausreichende Zeit und Gelegenheit ein. Bei einem Verbrauchsgüterkauf bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, im Fallefehlgeschlagener Nachbesserung oder Nacherfüllung zu mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sindausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache mit der Fa.Audioflex Oliver Siepmann diese ordnungsgemäß verpackt, auf eigene Gefahr zurück zu senden. Die Fa.Audioflex Oliver Siepmann wird die Annahme von
zurückgesandter, beanstandeter Ware ohne vorherige Rücksprache verweigern.
Aufgrund einer Mängelrüge ist der Käufer nicht berechtigt, Zahlungen
zurückzuhalten oder zu kürzen.
6.3 Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Oliver Siepmann - Audioflex Lautsprecherbau
Humboldthain 65 45472 Mülheim
email: audioflex.siepmann@arcor.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bezüglich paketversandfähiger Sachen gilt: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum der Fa.Audioflex Oliver Siepmann.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiter zu veräußern:
Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltswaren zu veräußern, endet mit dessen
Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die
Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung
des Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann
ordnungsgemäß, wenn die Fa.Audioflex Oliver Siepmann durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen enthaltenen Sicherungsrechte, insbesondere die im voraus abgetretenen Forderungen gegen den jeweiligen Dritten erhält. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die
die Fa.Audioflex Oliver Siepmann ab. Die Fa.Audioflex Oliver Siepmann wird die abgetretenen Forderungen, solange
der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer
ist aber verpflichtet, der Fa.Audioflex Oliver Siepmann auf Verlangen die Drittschuldner mit
vollständiger Adresse anzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer
Fa.Audioflex O.Siepmann Lautsprecherbau
Inh. O.Siepmann
Humboldthain 65
45472 Mülheim an der Ruhr
Sparkasse Mülheim an der Ruhr
Tel. (0208) 493451 Fax: 493451
BLZ: 362 500 00
www.audioflex.de
Konto:459810838
ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie die Fa.Audioflex
keine andere Weisung erteilt.
7.3 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der
an Fa.Audioflex abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Pfändungen der
Eigentumsvorbehaltsware sind der Fa.Audioflex Oliver Siepmann sofort schriftlich anzuzeigen und
die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten.
Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat und zwar
unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, der Boxenladen eine
Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine
Aufstellung der Forderung an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu
übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur
Überweisung gesondert aufzuheben.
7.4 Eine Verletzung dieser Verpflichtung macht den Käufer schadenersatzpflichtig,
wobei die Höhe des Schadenersatzes dem Wert der Sicherheiten entspricht, die
zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung bzw . der Zahlungseinstellung noch
bestanden haben. Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren
Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft sowie aus künftigen Lieferungen
übereignet der Käufer die gesamte von Audioflex stammende, in den
Geschäfträumen des Bestellers und in dessen Lagern befindliche, bezahlte und
unbezahlte Ware, an Fa.Audioflex Oliver Siepmann zurück. Der Käufer hat die Ware sorgfältig
wie eigene Ware zu verwaren und sie nur insoweit weiter zu veräußern, als
gesichert ist, daß der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung der
Fa.Audioflex Oliver Siepmann zufließt.
7.5 Die Fa.Audioflex Oliver Siepmann ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung
die Vorbehaltsware vom Verkäufer heraus zu verlangen, bzw. die Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Käufer
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die
Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder mit dem Kaufpreis oder mit Teilen
derselben in Verzug gerät. Der Käufer kann die Rückzahlung geleisteter
Zahlungen erst verlangen, wenn die Fa.Audioflex Oliver Siepmann vom Vertrag zurückgetreten ist und wenn die Vorbehaltsware an Fa.Audioflex Oliver Siepmann herausgegeben ist.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch,
Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche
werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an Audioflex abgetreten. Die
Fa.Audioflex Oliver Siepmann verpflichtet sich, die ihr nach vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wer t die
zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt. Die zurückerhaltenen Waren
werden dem Zustand entsprechend gutgeschrieben. Zwischen Käufer und der
Fa. Audioflex Oliver Siepmann gilt als vereinbart, daß für zurückerhaltene Ware ein Wertabschlag
erfolgen kann.
7.7 Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt
der Käufer insoweit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten
Beständen oder dem neuen Gegenstand an Fa.Audioflex Oliver Siepmann ab. Bei
Verarbeitung mit anderen Waren, steht Fa.Audioflex das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren
zur Zeit der Bearbeitung zu. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf
tritt dieser hiermit an Fa.Audioflex Oliver Siepmann ab.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts
anderes vereinbart ist.
8.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Mülheim/Ruhr.
9. Sonstiges
Wir, die Fa.Audioflex O.Siepmann Lautsprecherbau ist dem Dualen System Zentek ( Vertr.Nr. 01779 ) angeschlossen.
Stand Mülheim, Januar 2013